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Der Verein "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR" wurde am 14. Mai 2004 von 15 Berufs- und Interessenvertretungen aus dem Bereich der Rechnungslegung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Justiz in Berlin gegründet (Pressemitteilung) und am 10. September 2004 in das Vereinsregister eingetragen.

Am 30. März 2005 wurde die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. als Prüfstelle im Sinne von § 342b Abs. 1 HGB durch das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen anerkannt (Pressemitteilung).

Im internationalen Rahmen und im Ausland tritt die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (kurz: "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung" bzw. "DPR") auch unter der Bezeichnung "Financial Reporting Enforcement Panel" bzw. "FREP" auf.

Zwecke des Vereins sind

  • die Trägerschaft einer weisungsunabhängigen Prüfstelle zur Prüfung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften (§§ 342b bis 342e HGB) und

  • die fachliche Zusammenarbeit der Prüfstelle mit nationalen Enforcement-Einrichtungen im Ausland und entsprechenden internationalen Organisationen.

Die Prüfstelle hat ihre Tätigkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (Art. 56 Abs. 1 Satz 2 EGHGB) mit dem 1. Juli 2005 aufgenommen.